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   VGH Bayern, 29.09.2015 - 3 CE 15.1604   

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VGH Bayern, 29.09.2015 - 3 CE 15.1604 (https://dejure.org/2015,29271)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.09.2015 - 3 CE 15.1604 (https://dejure.org/2015,29271)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. September 2015 - 3 CE 15.1604 (https://dejure.org/2015,29271)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Einstweilige Anordnung; Dienstpostenbesetzung mit Beförderungsbewerber; Versetzungs/Umsetzungsbewerber; Anordnungsgrund (verneint)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besetzung eines Dienstpostens mit einem Beförderungsbewerber i.R.d. Stellenbesetzungsverfahrens eines Umsetzungsbewerbers

  • rewis.io

    Kein Anordnungsgrund bei Konkurrenz von Versetzungs- und Beförderungsbewerber

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2; RBestPol Nr. 3.1.1
    Besetzung eines Dienstpostens mit einem Beförderungsbewerber i.R.d. Stellenbesetzungsverfahrens eines Umsetzungsbewerbers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 10.04.2012 - 5 ME 44/12

    Umsetzung eines Referatsleiters beim Niedersächsischen Finanzministerium auf eine

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2015 - 3 CE 15.1604
    Selbst wenn das konkrete Stellenbesetzungsverfahren mit der Ernennung des Beigeladenen beendet ist (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 10.4.2012 - 5 ME 44/12 - juris Rn. 14, OVG Greifswald, B.v. 21.5.2007 - 2 M 165/06 - juris Rn. 21), hat sich vorliegend das (End)ziel des Antragstellers - nämlich die Umsetzung auf den streitgegenständlichen Dienstposten - noch nicht erledigt und kann in der Hauptsache weiter verfolgt werden (vgl. OVG NRW, B.v. 16.10.2003 - aaO. Rn. 17).

    Ein auf dieser Grundlage sich im Rahmen eines Konkurrentenstreits zwischen Beförderungsbewerbern typischerweise ergebender Anordnungsgrund lässt sich deshalb auf die vorliegende Konstellation gerade nicht übertragen, so dass auch die diesbezüglichen Bedenken des OVG Lüneburg (B.v. 10.4.2012 a.a.O.) vom Senat nicht geteilt werden.

    Soweit das OVG Lüneburg (B.v. 10.4.2012 a.a.O. Rn. 14) bezweifelt, ob für den Fall des Obsiegens des Umsetzungsbewerbers aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten stets davon ausgegangen werden könne, dass ein konkret-funktioneller Dienstposten zur Verfügung stehe, auf den der Beförderungsbewerber im Fall des Obsiegens des Umsetzungsbewerbers in der Hauptsache versetzt werden könnte, wird damit nicht grundsätzlich die Rechtsauffassung des erkennenden Senats in Frage gestellt.

  • VGH Bayern, 08.01.2014 - 3 CE 13.2202

    Einstweiliger Rechtsschutz; Konkurrenz zwischen Umsetzungs- und

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2015 - 3 CE 15.1604
    Der Grundsatz der Ämterstabilität steht dem nicht entgegen (st. Rspr., vgl. BayVGH, B.v. 14.8.2015 - 3 CE 15.1410 - juris Rn. 16; B.v. 19.2.2015 - 3 CE 14.2693 - juris Rn. 14; B.v. 8.1.2014 - 3 CE 13.2202 - juris Rn. 21).

    Da der Antragsteller als Umsetzungsbewerber vorliegend nicht der Bestenauslese nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung unterfällt, steht er insoweit nicht in einer Konkurrenzsituation zum Beigeladenen, so dass es deshalb auch nicht auf einen etwaigen Bewährungsvorsprung des Beigeladenen auf dem streitbefangenen Dienstposten ankommen kann (vgl. BayVGH, B. v. 8.1.2014 - 3 CE 13.2202 - juris Rn. 23; B.v. 19.2.2015 - 3 CE 14.2693 - juris Rn. 18).

    Die Frage, ob der Antragsgegner ein eventuell bestehendes Ermessen bei der Auswahl des Beigeladenen fehlerfrei ausgeübt hat, wird vielmehr im Hauptsacheverfahren zu prüfen sein (vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2014 a.a.O. Rn. 26).

  • VGH Bayern, 19.02.2015 - 3 CE 14.2693

    Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung; Konkurrenz von

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2015 - 3 CE 15.1604
    Der Grundsatz der Ämterstabilität steht dem nicht entgegen (st. Rspr., vgl. BayVGH, B.v. 14.8.2015 - 3 CE 15.1410 - juris Rn. 16; B.v. 19.2.2015 - 3 CE 14.2693 - juris Rn. 14; B.v. 8.1.2014 - 3 CE 13.2202 - juris Rn. 21).

    Da der Antragsteller als Umsetzungsbewerber vorliegend nicht der Bestenauslese nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung unterfällt, steht er insoweit nicht in einer Konkurrenzsituation zum Beigeladenen, so dass es deshalb auch nicht auf einen etwaigen Bewährungsvorsprung des Beigeladenen auf dem streitbefangenen Dienstposten ankommen kann (vgl. BayVGH, B. v. 8.1.2014 - 3 CE 13.2202 - juris Rn. 23; B.v. 19.2.2015 - 3 CE 14.2693 - juris Rn. 18).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2003 - 1 B 1348/03

    Bewerbung eines Kommunalbeamten um einen anderen Dienstposten; Fehlen eines

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2015 - 3 CE 15.1604
    Da der im Zuge der Besetzungsentscheidungen ausgewählte Bewerber auch nach einer "endgültigen" Besetzung des Dienstpostens und Beförderung auf diesem Dienstposten keinen Anspruch auf Beibehaltung eines bestimmten Amtes im konkret-funktionellen Sinne hat, verbleibt prinzipiell die Möglichkeit, dass dieser Dienstposten im Wege der Umsetzung wieder freigemacht wird und in diesem Sinne für eine Besetzung mit dem Antragsteller weiterhin "offen steht" (vgl. OVG NRW, B.v. 16.10.2003 - 1 B 1348/03 - juris Rn. 13).

    Selbst wenn das konkrete Stellenbesetzungsverfahren mit der Ernennung des Beigeladenen beendet ist (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 10.4.2012 - 5 ME 44/12 - juris Rn. 14, OVG Greifswald, B.v. 21.5.2007 - 2 M 165/06 - juris Rn. 21), hat sich vorliegend das (End)ziel des Antragstellers - nämlich die Umsetzung auf den streitgegenständlichen Dienstposten - noch nicht erledigt und kann in der Hauptsache weiter verfolgt werden (vgl. OVG NRW, B.v. 16.10.2003 - aaO. Rn. 17).

  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2015 - 3 CE 15.1604
    Nur in diesem Fall muss sich der Dienstherr an dem von ihm gewählten Modell der Bestenauslese auch bezüglich der Um-/Versetzungsbewerber festhalten lassen (vgl. BVerwG, U.v. 25.11.2004 - 2 C 17/03 - BVerwGE 122, 237 - juris Rn. 15, 18).
  • VGH Bayern, 14.08.2015 - 3 CE 15.1410

    Dienstpostenbesetzung im Wege der Umsetzung

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2015 - 3 CE 15.1604
    Der Grundsatz der Ämterstabilität steht dem nicht entgegen (st. Rspr., vgl. BayVGH, B.v. 14.8.2015 - 3 CE 15.1410 - juris Rn. 16; B.v. 19.2.2015 - 3 CE 14.2693 - juris Rn. 14; B.v. 8.1.2014 - 3 CE 13.2202 - juris Rn. 21).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2007 - 2 M 165/06

    Stellenneuausschreibungsverlangen der Gleichstellungsbeauftragten; keine

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2015 - 3 CE 15.1604
    Selbst wenn das konkrete Stellenbesetzungsverfahren mit der Ernennung des Beigeladenen beendet ist (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 10.4.2012 - 5 ME 44/12 - juris Rn. 14, OVG Greifswald, B.v. 21.5.2007 - 2 M 165/06 - juris Rn. 21), hat sich vorliegend das (End)ziel des Antragstellers - nämlich die Umsetzung auf den streitgegenständlichen Dienstposten - noch nicht erledigt und kann in der Hauptsache weiter verfolgt werden (vgl. OVG NRW, B.v. 16.10.2003 - aaO. Rn. 17).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2024 - 2 MB 16/23

    Fehlender Anordnungsgrund im Konkurrentenstreitverfahren zwischen Versetzungs-

    Schließlich steht dem Antragsteller - was der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 29. September 2015 (- 3 CE 15.1604 -, juris Rn. 20 ff.) anzunehmen scheint - nicht allein deshalb ein Anordnungsgrund zur Seite, weil der Antragsgegner die streitbefangene Stelle - wie hier - im Rahmen seiner Organisationsfreiheit mit dem Ziel der Bestenauslese unterschiedslos für Beförderungs- und Um-/Versetzungsbewerber ausgeschrieben und sich damit rechtsverbindlich auf die Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG festgelegt hat (vgl. dazu die Ausschreibung vom 2. Dezember 2022, SchlHA 12/2022, S. 502; Bl. 137 BA-DLZP "Auswahlvorgang GrL"; vgl. zur Vergabe eines Dienstpostens nur: BVerwG, Urteil vom 25. November 2004 - 2 C 17.03 -, juris Ls 1 und 2, Rn. 18 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 20.10.2017 - 3 CE 17.1991

    Kein Anordnungsgrund bei Dienstpostenbesetzung

    Nach st. Rspr. des erkennenden Senats (vgl. BayVGH, B.v. 29.9.2015 - 3 CE 15.1604 - juris Rn. 17) fehlt es bei einer Dienstpostenkonkurrenz zwischen Umbzw.

    Jedenfalls bei großen Behörden wie der Bayerischen Polizei wird es grundsätzlich immer möglich sein, einen entsprechenden Dienstposten durch Umsetzung frei zu machen (vgl. BayVGH, B.v. 29.9.2015 - 3 CE 15.1604 - juris Rn. 24).

  • VG Ansbach, 08.08.2016 - AN 1 E 16.01214

    Konkurrentenantrag durch Umsetzungsbewerber

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 19.2.2015, 3 CE 14.2693 und vom 29.9.2015, 3 CE 15.1604 mit zahlreichen weiteren Nachweisen) fehlt es bei einer derartigen Konstellation bereits an einem Anordnungsgrund.

    Der Grundsatz der Ämterstabilität steht dem, wie in den oben zitierten Beschlüssen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Februar 2015, 3 CE 14.2693, und vom 29. September 2015, 3 CE 15.1604, ausgeführt, nicht entgegen.

  • VG Ansbach, 18.01.2022 - AN 16 E 21.01486

    Umsetzungsbewerbung eines Tarifbeschäftigten auf gleichwertige Beamtenstelle

    Sollte sich in einem Hauptsacheverfahren herausstellen, dass die Entscheidung, den Dienstposten zu besetzen, rechtsfehlerhaft war, so kann diese Entscheidung jederzeit seitens des Dienstherrn rückgängig und der streitbefangene Dienstposten durch Versetzung oder Umsetzung wieder frei gemacht werden (vgl. BayVGH, B.v. 09.01.2013 - 3 CE 12.2491 - juris Rn. 14 und B.v. 29.09.2015 - 3 CE 15.1604 - juris Rn. 17).

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 2, § 53 Abs. 2 Nr. 1 GKG und orientiert sich an der Praxis des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der auch in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes um eine Dienstpostenbesetzung den Auffangstreitwert in voller Höhe festsetzt (vgl. z. B. BayVGH, B.v. 29.09 2015 - 3 CE 15.1604 - juris Rn. 27).

  • VG Ansbach, 22.10.2019 - AN 1 E 19.00287

    Fehlender Anordnungsgrund - Konkurrenz von Ver- bzw. Umsetzungsbewerber

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, B.v. 29.9.2015 - 3 CE 15.1604 - juris Rn. 17) fehlt es bei einer Dienstpostenkonkurrenz zwischen Um- bzw. Versetzungsbewerbern an einem Anordnungsgrund, weil die Stellenbesetzung jederzeit - auch noch nach einer Beförderung des Konkurrenten - rückgängig gemacht werden kann, ohne dass dem der Grundsatz der Ämterstabilität entgegenstehen würde (BayVGH a.a.O. Rn. 18).

    Die Kammer geht davon aus, dass es auch im Bereich des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pfleg als größerer Behörde grundsätzlich immer möglich ist, einen entsprechenden Dienstposten durch Umsetzung frei zu machen (so für die Bayerische Polizei: BayVGH, B.v. 29.9.2015 - 3 CE 15.1604 - juris Rn. 24).

  • VG Ansbach, 21.11.2016 - AN 1 E 16.01817

    Kein Anordnungsgrund bei Konkurrenz zwischen einem Umsetzungs- und

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. zuletzt B.v. 19.2.2015, 3 CE 14.2693, B.v. 29.9.2015, 3 CE 15.1604, mit zahlreichen weiteren Nachweisen) fehlt es bei einer derartigen Konstellation bereits an einem Anordnungsgrund.

    Der Grundsatz der Ämterstabilität steht dem, wie in den oben zitierten Beschlüssen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Februar 2015, 3 CE 14.2693, und vom 29. September 2015, 3 CE 15.1604, ausgeführt, nicht entgegen.

  • VG Ansbach, 08.03.2016 - AN 1 E 16.00149

    Kein Anordnungsgrund bei Besetzung eines Dienstpostens mit Umsetzungsbewerbern

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 19.2.2015, 3 CE 14.2693 und vom 29.9.2015, 3 CE 15.1604 mit zahlreichen weiteren Nachweisen) fehlt es bei einer derartigen Konstellation bereits an einem Anordnungsgrund.

    Der Grundsatz der Ämterstabilität steht dem, wie in den oben zitierten Beschlüssen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Februar 2015, 3 CE 14.2693, und vom 29. September 2015, 3 CE 15.1604, ausgeführt, nicht entgegen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2018 - 1 M 5/18

    Anordnungsgrund bei Beförderungsdienstpostenkonkurrenz

    Ergibt nämlich die gerichtliche Überprüfung der der Besetzung des Dienstpostens zugrunde liegenden behördlichen Auswahlentscheidung im Hauptsacheverfahren, dass diese fehlerhaft ergangen ist, folgt daraus ohne Weiteres die Zulässigkeit der jederzeitigen Fehlerkorrektur, sei es durch Rückumsetzung bzw. -versetzung oder durch Zuteilung anderer Aufgaben ( vgl.: OVG LSA, Beschlüsse vom 17. Februar 2006 - 1 M 24/06 -, juris Rn. 6, und vom 25. August 2008 - 1 M 103/08 -, BA S. 4; BayVGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2015 - 3 CE 14.2693 -, juris Rn. 14, und vom 29. September 2015 - 3 CE 15.1604 -, juris Rn. 18 ).
  • VGH Bayern, 13.12.2021 - 6 ZB 21.1345

    Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung

    Eine Rechtsgrundlage, der zufolge ein Beamter - ausnahmsweise (vgl. BVerwG, B.v. 23.10.2008 - 2 B 114.07 - juris Rn. 4) - einen Rechtsanspruch auf Beförderung hätte, sobald er ein höherbewertetes Funktionsamt innehat, folgt daraus jedoch nicht (vgl. BayVGH, B.v. 29.9.2015 - 3 CE 15.1604 - juris Rn. 19; OVG Berlin-Bbg, U.v. 12.9.2012 - 4 B 36.11 - juris Rn. 28).
  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 6 CE 16.2250

    Keine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs bei Nichteignung aus

    In diesem Fall würde es bereits an einem Anordnungsgrund fehlen (vgl. BVerwG, U. v. 19.11.2015 - 2 A 6.13 - BVerwGE 153, 246 Rn. 15; BayVGH, B. v. 15.9.2016 - 6 ZB 15.2114 - juris Rn. 4; B. v. 29.9.2015 - 3 CE 15.1604 - juris Rn. 17, 18).
  • VGH Bayern, 22.03.2022 - 6 CE 22.305

    Umsetzungsbewerbung eines Tarifbeschäftigten auf gleichwertige Beamtenstelle

  • VGH Bayern, 11.11.2020 - 3 BV 19.1619

    Dienstpostenbesetzung im Polizeidienst, hier: zeitlicher Zusammenhang zwischen

  • VGH Bayern, 25.08.2017 - 6 CE 17.1550

    Kein Anordnungsgrund, wenn das rechtmäßige Anforderungsmerkmal einer gewissen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.08.2016 - 1 M 94/16

    Anordnungsgrund einer Dienstpostenkonkurrenz

  • VG Ansbach, 15.06.2020 - AN 1 K 20.00571

    Rechtswidrige Auswahlentscheidung bei Dienstpostenbesetzungsverfahren wegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2022 - 6 B 1405/21

    Untersagung der Besetzung eines Dienstpostens mit einem Mitbewerber bei einer

  • VG Regensburg, 07.04.2021 - RN 1 E 21.145

    Dienstposten, Auswahlentscheidung, Auswahlverfahren, Besoldungsgruppe, Beamter,

  • VG Würzburg, 15.12.2015 - W 1 K 14.1288

    Anspruch auf erneute Verbescheidung der Bewerbung eines Beamten

  • VG Würzburg, 28.01.2021 - W 1 E 20.2140

    Bewerbungsverfahrensanspruch, Versetzungsbewerber, Antragsbefugnis, Einstweilige

  • VG Ansbach, 04.06.2018 - AN 1 E 17.02691

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Konkurrenz von Versetzungs- und

  • VG Ansbach, 18.07.2019 - AN 1 K 18.01165

    Konkurrenz von Versetzungs- und Beförderungsbewerbern

  • VG Ansbach, 22.08.2017 - AN 1 E 17.01503

    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beförderungs- und Umsetzungsbewerber

  • VG Ansbach, 04.04.2017 - AN 1 K 16.01156

    Konkurrenz von Umsetzungs- und Beförderungsbewerbern

  • VG Bayreuth, 02.08.2021 - B 5 E 21.776

    Anordnungsgrund (verneint), Um- bzw. Versetzungsbewerber, Stellenbesetzung bei

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